Neueinstellungsbogen Minijob

Neueinstellungsbogen Minijob

Angaben zur Firma

Firmenname *

Straße

PLZ

Ort

Telefon

Angaben zum Arbeitnehmer / zur Arbeitnehmerin

(Sozial-)Versicherungsnummer*

Es kann keine (Sozial-)Versicherungsnummer angegeben werden.

Geburtsname *

Geburtsort *

Geburtsdatum *

Geschlecht *

Steuer-Identifikationsnummer *

Titel

Nachname *

Vorname

Straße *

Hausnummer *

PLZ *

Ort *

Staatsangehörigkeit*

Familienstand*

Konfession*

E-Mail-Adresse

Kind*

Schwerbehinderung*

Schwerbehindertenausweis

Erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung von nichtdeutschen Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraumes

Geburtsland *

(Sozial-)Versicherungsnummer des Staatsangehörigkeitslandes

Angaben zur Krankenversicherung

Krankenversicherung derzeit (Kasse/Gesellschaft) *

Art der Versicherung

Bei dieser Kasse bzw. Gesellschaft besteht

Name der letzten früheren gesetzlichen Krankenversicherung

Höchster allgemeinbildender Schulabschluss *

Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss*

Status bei Beginn der Beschäftigung

Status

Status

Maximale Grenzen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich

Gegenständliches Beschäftigungsverhältnis

auszuübende Tätigkeit *

regelm. monatl. Entgelt

Einmal-/Sonderzahlungen

Zuschläge

Prämien

Auszahlung/Fälligkeit

Stundenlohn

Beginn der Beschäftigung

Beschäftigungsort im Ausland (ab einem Monat)

Von

Bis

Das Arbeitsentgelt wird dem Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin in folgender/folgenden Währungen ausbezahlt

Zusätzliche(s) Arbeitsentgelt(e)

Zusätzliche Sachleistungen

von / bis

Durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche

Stunden Montag

Von / Bis

Stunden Dienstag

von / bis

Stunden Mittwoch

von / bis

Stunden Donnerstag

Stunden Freitag

von / bis

Stunden Samstag

von / bis

Stunden Sonntag

von / bis

Vereinbarte Urlaubstage

Das Beschäftigungsverhältnis ist innerhalb einer Frist von

jeweils kündbar zum

Die Lohnsteuer soll pauschal erhoben werden

Pauschalsteuer trägt der

Dem Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin ist bekannt, dass auf ihn abgewälzte pauschale Lohnsteuer als zugeflossener Arbeitslohn gilt und die Bemessungsgrundlage nicht mindert.

Art der Gehaltszahlung

Kreditinstitut

IBAN

BIC

Weitere Beschäftigungen

Erläuterungen zur Bestimmung der ersten geringfügigen Beschäftigung:

Werden mehrere Beschäftigungen parallel nebeneinander ausgeübt, wird die "erste geringfügig entlohnte Beschäftigung" nicht mit den anderen Beschäftigungen zusammengerechnet. Als "erste geringfügige Beschäftigung" gilt immer diejenige Beschäftigung, die als erstes aufgenommen wurde (Datum und Uhrzeit des tatsächlichen Arbeitsantrittes).

Gibt es weitere Beschäftigungsverhältnisse

folgende Beschäftigungen

Beschäftigungsbeginn (Datum/Uhrzeit)

Arbeitgeber/in mit Adresse

durchschnittliches Bruttoentgelt/Monat

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Es besteht eine weitere Beschäftigung, in der ich gegenüber dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet habe.

Ich übe nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus, die zusammengerechnet 520 € im Monat nicht übersteigen.

Ich nehme zur Kenntnis, dass bei Überschreitung der 520 € Grenze Sozialversicherungspflicht bei allen geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen eintritt und ich alle Arbeitgeber/innen darüber informieren muss.

Liegt bei einem anderen Arbeitgeber / einer anderen Arbeitgeberin ein Hauptbeschäftigungsverhältnis vor?

Angaben zu einer von vornherein befristeten Beschäftigung

Arbeitgeber/in mit Adresse

von

bis

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Die Beschäftigung ist befristet innerhalb des laufenden Kalenderjahres (bei allen Personenkreisen angeben!) (kurzfristiger Job, SV-frei)

Innerhalb der letzten 12 Monate, vom Ende der hiermit zu beurteilenden Beschäftigung an gerechnet (bitte bei Studenten stets Angaben zu diesem umfangreichen Zeitraum machen - zur Prüfung der für Studenten gültigen 26-Wochen-Regelung, welche ggf. zur KV-, PV- und AV-Freiheit führt) habe ich folgende befristeten Beschäftigungen ausgeübt

Angaben zur Personenkreiszugehörigkeit

wegen

Ich beziehe Altersrente seit

von

bis

von

bis

wöchentliche Arbeitszeit (selbständige/freiberufliche Tätigkeit)

Durchschnittliches monatliches Einkommen (selbständige/freiberufliche Tätigkeit)

von

bis

von

bis

ab

von

bis

von

bis

Stamm-Nr. (bei Arbeitslosengeld)

seit

Wahl zur Rentenversicherung (Verzicht auf die Versicherungspflicht)

Geringfügig entlohnte Beschäftigte unterliegen in dieser Beschäftigung grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Sie können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Durch den Verzicht werden sie versicherungsfrei in der Rentenversicherung.

Ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Datum

Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass ein Widerruf dieser Erklärung für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses nicht möglich ist.

Es besteht eine weitere geringfügige Beschäftigung, in der ich schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet habe.

Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Sonstiges

Anmerkungen

Dokumente anhängen

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Ich versichere, die oben gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Sollten sich im Verlauf meiner Beschäftigung Veränderungen ergeben, werde ich diese unverzüglich mitteilen. Soweit meinem Arbeitgeber durch unvollständige oder unrichtige Angaben Nachteile entstehen, bin ich schadenersatzpflichtig.

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